Hausordnung
Landespflege- und Betreuungszentren
Übersicht
- Diese Hausordnung gilt für alle MitarbeiterInnen und hausfremde Personen (z.B. BesucherInnen, GeschäftspartnerInnen, Unternehmen und deren Personal) während ihres Aufenthaltes auf dem Areal des Landespflege- und Betreuungszentrums. Die Hausordnung für BewohnerInnen ist Teil des abgeschlossenen Betreuungsvertrages.
- Hausfremde Personen haben den Anordnungen des Personals der Oö. Landespflege- und Betreuungszentrum GmbH (in weiterer Folge LPBZ) Folge zu leisten.
- In den Einrichtungen der Oö. Landespflege- und Betreuungszentren GmbH gelten die üblichen Regeln für eine wertschätzende Kommunikation. Es ist auf angemessene Umgangsformen und auf einen respektvollen Umgangston zu achten. Hausfremde Personen haben sich gegenüber den MitarbeiterInnen und BewohnerInnen rücksichtsvoll und wertschätzend zu benehmen.
- Aggressives Verhalten in verbaler oder nonverbaler Form (z. B. Beschimpfen/Schimpfen, Schreien, anzügliches Verhalten, Androhen von Gewalt, körperliche Bedrohung usw.) wird nicht geduldet und hat eine Verweisung aus der Einrichtung bzw. ein Betretungsverbot zur Folge.
- Jedes gerichtlich strafbare Verhalten (Sachbeschädigung, jede Art von Bedrohung, Körperverletzung, Diebstahl u. ä.) wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
- Die Gebäude sowie alle Einrichtungen, Verkehrsflächen, Grünanlagen und Gegenstände in den Einrichtungen der LPBZ sind schonend zu benützen und rein zu halten. Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung/Verschmutzung hat die Verursacherin/der Verursacher Schadenersatz zu leisten.
- Für das Verhalten auf den Verkehrsflächen der Einrichtungen der LPBZ gilt für alle VerkehrsteilnehmerInnen die Straßenverkehrsordnung.
- Fahrzeuge, die in den ausgewiesenen Feuerwehrzonen abgestellt sind, können ohne weitere Vorwarnung unverzüglich auf Kosten der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters abgeschleppt werden.
- Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge (Rettungszufahrten, Flucht- und Zufahrtsbereiche, Halte- und Parkverbote, Behindertenparkplätze) können durch ein Parkraumüberwachungsunternehmen registriert werden und gegebenenfalls bzw. im Wiederholungsfall werden rechtliche Schritte eingeleitet (Besitzstörungsklage).
- Das Campieren sowie offenes Feuer und Licht ist verboten. In Ausnahmefällen ist die Genehmigung der jeweiligen Hausleitung vorab einzuholen.
- Das Recht der BewohnerInnen auf Wahrung und Schutz ihrer Intimsphäre sowie auf Ungestörtheit, Ruhe und Rücksichtnahme muss gewährt sein. Im Interesse der MitbewohnerInnen kann die Anzahl der BesucherInnen je BewohnerIn begrenzt werden. Während pflegerischer, therapeutischer oder ärztlicher Maßnahmen im BewohnerInnenzimmer haben BesucherInnen auf Anordnung des Personals das Zimmer zu verlassen. Betriebsfremde Personen haben sich an die vorgegebenen Besuchszeiten zu halten.
- In Gegenwart religiöser Handlungen haben sich alle Personen entsprechend rücksichtsvoll zu verhalten.
- Jede vermeidbare Lärmerregung ist in allen Einrichtungen der LPBZ zu unterlassen. Die Verwendung von mitgebrachten elektronischen Geräten (z.B.: Mobiltelefon, Musikgeräte) ist gestattet, soweit diese nicht ohnehin durch das LPBZ bereitgestellt werden und die Wohnbereichsleitung keinen Einwand erhebt – in Mehrbettzimmern allerdings nur dann, wenn die übrigen BewohnerInnen im Zimmer keinen Einwand erheben. Jedenfalls dürfen die Geräte nur auf Zimmerlautstärke eingestellt werden.
- Mitgebrachte Geräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Für etwaige Schäden, die mit dem Gerätebetrieb in Zusammenhang stehen, haftet die Besitzerin/der Besitzer.
- Jede Art von nicht genehmigter Veranstaltung oder Werbung sowie das Betteln und Hausieren ist verboten.
- Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Betäubungsgeräte, Messer, Schusswaffen, Reizgase, Schlaggegenstände, u. ä.) ist in den Einrichtungen der LPBZ verboten. Ausgenommen davon sind nur Sicherheitsdienst- und Exekutivkräfte. Werden Waffen oder gefährliche Gegenstände gefunden, ist das Personal berechtigt, diese in Verwahrung zu nehmen und gegebenenfalls der Polizei zu übergeben.
- Das Mitnehmen von Tieren ist zulässig, sofern keine hygienischen Gründe dagegensprechen. Hunde sind angeleint zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen.
- BesucherInnen dürfen keine Sachen mitbringen oder an BewohnerInnen aushändigen, die die Behandlung und Pflege beeinträchtigen, die den geordneten Ablauf des Betriebes stören bzw. die Einhaltung der Hygiene im LPBZ erschweren.
- Für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung und sonstigen Gebrauchsgegenständen wird durch die LPBZ keine Haftung übernommen.
- Pflege- und Therapietätigkeiten durch Anstaltsfremde bedürfen der Zustimmung des leitenden Pflegepersonals bzw. der Pflegedirektion.
- Alle sich am Grundstück aufhältigen Personen haben gekennzeichnete Beschränkungen und Verbote einzuhalten (z. B. Durchgangsverbot, Handyverbot, etc.).
- Aus Datenschutzgründen gilt in den Einrichtungen der LPBZ Fotografier- und Filmverbot sowie Verbot von Tonaufnahmen. Ausnahmen davon benötigen im Vorfeld eine Genehmigung durch die jeweilige Leitung der Einrichtung.
- Der Genuss von Alkohol und der Gebrauch von Suchtmittel ist nicht gestattet.
- Tätigkeiten, die eine Brandgefahr darstellen, sind zu unterlassen.
- Das Rauchen in den Gebäuden ist nur in den gekennzeichneten Räumlichkeiten gestattet (Rauchverbot). Im Außenbereich sind Rauchzonen verfügbar, in denen das Rauchen gestattet ist.
- Hausfremden Personen ist es untersagt, sich in Wirtschaftsräumen, Speiseräumen des Personals oder Personalunterkünften sowie in Dienstzimmern des Personals aufzuhalten.
- Hausfremde Personen, die den geordneten Ablauf des Betriebes stören oder gegen diese Hausordnung verstoßen, können aus dem LPBZ verwiesen und vom weiteren Zutritt ausgeschlossen werden (Hausverbot). Die Rechtsträgerin/der Rechtsträger hat darüber hinaus die Möglichkeit, im Klagswege gegen jede tatsächliche mittelbare oder unmittelbare Beeinträchtigung des Betriebes vorzugehen.