Trotz Lockerungen der Corona-Regelungen auf Bundes-Ebene und dem Wegfall der Quarantäne gilt es sensible Bereiche wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen weiter besonders gut zu schützen. Dementsprechend sieht auch die aktuell gültige Verordnung des Bundes strengere Regelungen vor. Beim Zutritt zu den Kliniken der OÖ Gesundheitsholding (OÖG) und den Landespflege- und Betreuungszentren gilt daher auch weiterhin die 3-G-Regel. Nicht immer stößt dies auf Verständnis und das Personal an den Eingangsschleusen ist deshalb immer wieder Anfeindungen ausgesetzt ist. Daher stellt die OÖG die Zutrittsregeln noch einmal klar und bittet die OberösterreicherInnen entsprechend um Verständnis: In den Kliniken sowie Landespflege- und Betreuungszentren werden besonders vulnerable Personen betreut und gepflegt, für die eine COVID-19-Infektion mitunter lebensbedrohlich sein kann.
Zutrittsregeln dienen dem Schutz von PatientInnen, BewohnerInnen und der Gesundheitsversorgung
Landespflege- und Betreuungszentren
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