Schönen Urlaub!
Für die kommende Urlaubs- und Reisezeit wünschen wir neben Erholung, neuen Eindrücken und Erlebnissen auch spannende, unfallfreie Abenteuer und Action mit einer großen Portion Adrenalin. Hier sind einige Informationen, falls doch etwas passiert und eine Behandlung im Ausland nötig wird: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich auf der Rückseite der E-Card. Aufgrund nationaler Vereinbarungen sind Vertragsärzte und Vertragskrankenanstalten in Ländern, in denen die EKVK gilt, verpflichtet, die EKVK zu akzeptieren. Detailinformationen unter www.chipkarte.at
Vor Behandlungsbeginn ist die EKVK direkt dem Leistungserbringer (Arzt/Ärztin, Krankenhaus) vorzulegen. Für den Fall, dass die EKVK nicht angenommen wird, sind die Behandlungskosten vorerst selbst zu bezahlen. Verlangen Sie eine detaillierte und ins Deutsch übersetzte Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Es ist möglich, dass nicht alle Kosten (z. B. Bergung bei Unfällen, Rückholdienst etc.) übernommen werden.
In diesem Sinn: Genießen Sie die schönste Zeit im Jahr!